Eltern

Klassenpflegschaft

– das Fundament der Mitbestimmung

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasses ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft.

Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
  • Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer)
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

 

Informationen zum Thema Elternmitwirkung