Zeiten und Pläne

Unterrichtszeiten

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Der Unterricht beginnt und endet zu den folgenden Zeiten:

1. Stunde: 08.00 – 08.45 Uhr
2. Stunde: 08.50 – 09.35 Uhr
3. Stunde: 09.55 – 10.40 Uhr
4. Stunde: 10.45 – 11.30 Uhr
5. Stunde: 11.45 – 12.30 Uhr
6. Stunde: 12.35 – 13.20 Uhr

Sekundarstufe I
7. Stunde: 13.20 – 14.20 Uhr (Mittagspause)
8. Stunde: 14.20 – 15.05 Uhr
9. Stunde: 15.05 – 15.50 Uhr

Sekundarstufe II
7. Stunde: 13.30 – 14.15 Uhr
8. Stunde: 14.20 – 15.05 Uhr
9. Stunde: 15.10 – 15.55 Uhr

Der Schulgong ertönt ausschließlich jeweils fünf Minuten vor Beginn der ersten, der dritten und der fünften Stunde und zum Ende der sechsten Stunde. Bei dieser Gong-Regelung  handelt es sich um eine Absprache zwischen Schülern und Lehrern.

Regelungen für die Pausen

  • Die erste Vormittagspause beginnt um 9:35 und endet um 9:55; der Gong ertönt um 9:50 und dient als Signal, zu den Unterrichtsräumen zu gehen.
  • Die zweite Vormittagspause beginnt um 11:30 und endet um 11:45, der Gong um 11:40 ist wiederum das Signal, zu den Unterrichtsräumen zu gehen.
  • Grundsätzlich werden die Vormittags-Pausenzeiten außerhalb des Schulgebäudes auf den Schulhöfen verbracht,  wenn die Witterung es erlaubt;  Bis fünf Minuten nach Pausenbeginn und fünf Minuten vor Ende der Pause besteht die Möglichkeit, sich in der Mensa etwas zu Essen oder zu Trinken zu kaufen.
  • Zu den Flächen, die in allen Pausen genutzt werden können, gehören für ALLE Schülerinnen und Schüler der Schulhof zwischen dem Schulgebäude, der Turnhalle und dem Neubau sowie der Ascheplatz unterhalb des Schulhofes. Der Spielplatz unterhalb des Ascheplatzes darf ausschließlich von SuS der Klassen 5 und 6 genutzt werden. Das Gebiet um die Bachquelle steht grundsätzlich NICHT als Pausenfläche zur Verfügung!
  • In sogenannten Regenpausen besteht die Möglichkeit, sich in der Pausenhalle der Schule aufzuhalten. Es ist nicht gestattet, sich auf den Treppen und der ersten und zweiten Etage aufzuhalten.  Ob eine Pause eine Regenpause ist, entscheiden die aufsichtführenden Lehrkräfte. Auch bei Regenpausen ist die Mensa nur zum Einkauf oder Verzehr von Lebensmitteln freigegeben!
  • Der Raum zwischen den Außentüren der Schule und den inneren Türen zählt zum Schulgebäude, hier ist nur bei Regenpausen der Aufenthalt gestattet.