Aktuelles

Regelung zur Nutzung mobiler Endgeräte

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

da in den letzten Jahren die Nutzung mobiler elektronischer Endgeräte durch die Schülerinnen und Schüler immer intensiver und damit bedenklicher wurde, hat ein Arbeitskreis der Schule einen Vorschlag für die Regelung der Nutzung der Geräte entworfen. Dieser Vorschlag wurde durch die Gremien der Schule verhandelt und der Schulkonferenz vorgelegt.

Nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 14. Mai gilt ab am Mittwoch, dem 05. Juni nun ein Nutzungsverbot für Handys oder andere mobile Endgeräte bei allen schulischen Veranstaltungen.

Ziel der Regelung ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler zur üblichen Unterrichtszeit nicht durch die Nutzung der Geräte vom Lernprozess ablenken und die Pausenzeiten zur aktiven Erholung genutzt werden können.

Die Details der Regelung folgen unten, bitte lesen Sie die Regelungen und sprechen Sie in den Familien darüber, damit die angeführten Sanktionen möglichst selten zum Zuge kommen.

Nach einer Kontrollzeit von einem Jahr wird die Regelung einer Überprüfung unterzogen.

Mit freundlichem Gruß
Joachim Busch

Regelung zur Nutzung mobiler Endgeräte:

  • Schülerinnen und Schüler (SuS) dürfen Handys und andere elektronische Geräte in die Schule mitbringen, müssen diese aber nach Betreten des Schulgeländes in der Zeit zwischen 7:55 und 13:20 ausgeschaltet in der Tasche lassen.
  • Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden (Exkursionen, Wandertage, Sportveranstaltungen, Klassenfahrten etc.), gilt ein generelles Nutzungsverbot.
  • Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte und ggfs. die Sekretärinnen.
  • Für SuS der Sek II ist in den Pausen und Freistunden die Nutzung von Handys ausschließlich im Mensagarten gestattet.

 

Maßnahmen bei Regelverstößen:

  • Die Geräte werden in der Regel von den SuS in das Sekretariat gebracht, mit einer Notiz zu Namen und Klasse versehen und dort abgegeben.
  • Name des SuS wird in eine Liste aufgenommen.
  • Das Endgerät wird am Ende des Schultages wieder an die SuS ausgehändigt.
  • Bei 3-maligem Verstoß wird das Gerät nur an den/die Erziehungsberechtigte/n ausgehändigt.