Aktuelles

Regelungen für das Schuljahr 20/21

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

der Kreis Mettmann wurde gestern Abend (29.05.21) in die Inzidenzstufe 3 (> 50) eingestuft.

Somit kehrt das Städtische Gymnasium ab Montag, 31.05.2021 zu einem durchgängigen Präsenzunterricht zurück.

Das gilt auch für alle Differenzierungsgruppen (WP1, WP2, Rel./PP) und den Sportunterricht sowie die Hausaufgabenbetreuung, den AGs und den Herkunftssprachlichen Unterricht.

Der Sportunterricht wird voraussichtlich im Wesentlichen außerhalb der Sporthalle stattfinden. Bitte statten Sie Ihre Kinder daher mit geeigneter Kleidung aus. Schwimmunterricht findet regelgerecht statt.

Da im Unterricht die üblichen Abstände nicht eingehalten werden können, ist es besonders wichtig, dass alle Personen durchgängig weiterhin die FFP2- oder medizinischen Masken tragen. Für Lüftung wird gesorgt.

In den Pausen, welche außer bei heftigem Regen außerhalb des Gebäudes verbracht werden gilt es, einen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten, insbesondere dann, wenn die Masken zum Verzehr von Nahrungsmitteln kurzfristig abgenommen werden.

Das Betreten der Schule erfolgt für die Jahrgänge 5 – 8 über den Haupteingang neben dem Sekretariat und für die Jahrgänge 9 – Q1 über den großen Schulhof.

Die Pausenaufenthaltsflächen sind für die Jahrgänge 5 – 9 der große Schulhof und für die Jahrgänge EF und Q1 der Hof vor dem Haupteingang.

Selbsttests werden ab dem 31.05. für alle Jahrgänge ausschließlich in den Unterrichtsgruppen montags und donnerstags zu Beginn der ersten Stunde durchgeführt. SchülerInnen, die in der ersten Stunde keinen Unterricht haben, können sich in der Zeit von 8:00 – 8:30 im SLZ unter Aufsicht testen oder bis 8:30 eine Testbescheinigung im Sekretariat vorlegen. Später eintreffende SchülerInnen können nicht am Unterrichtsgeschehen des Tages teilnehmen. Diese Regelung ist aus schulorganisatorischen Gründen wegen des erheblichen Aufwandes der Dokumentation und Beaufsichtigung erforderlich. Bitte achten Sie als Eltern mit darauf, dass Ihre Kinder rechtzeitig in die Schule kommen.

Zur einfacheren Durchführung des Testes geben Sie Ihrem Kind bitte nach Möglichkeit eine Wäscheklammer mit (Standhilfe für das Teströhrchen).

Kinder, die an einem Montag oder Donnerstag (z.B. krankheitsbedingt) nicht am Unterricht teilnehmen, müssen vor der Wiederaufnahme des Unterrichts eine Testbescheinigung im Sekretariat vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden ist.

Der Betrieb des Schulkiosks ist leider bis auf Weiteres noch nicht möglich, so dass die Kinder hier in der Schule keine Lebensmittel einkaufen können. Allerdings steht seit einigen Wochen in der Mensa ein Wasserspender zur Verfügung, an dem die Kinder mitgebrachte Trinkflaschen mit Wasser (mit und ohne Kohlensäure) befüllen können.

Am 14. und 15. Juni finden weitere mündliche Prüfungen für die AbiturientInnen statt, so dass es an diesen beiden Tagen zu einem eingeschränkten Unterrichtsbetrieb kommen kann. Hierzu werden wir Sie separat informieren.

Wir freuen uns, endlich wieder alle Kinder in der Schule begrüßen zu können und hoffen, dass dieser Zustand von Dauer ist!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Busch und Stefanie Reuter

 

 

 

Unseren Leitfaden für den Unterricht auf Distanz finden Sie hier. Wir betonen an dieser Stelle, dass die Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtend ist.

Sollte es Schwierigkeiten mit Microsoft-365-Zugangsdaten geben, wenden Sie sich bitte per Mail an Frau Köhler (angela.koehler@sgw.logineo.de).

Sollte Ihr Kind erkranken, informieren Sie bitte wie gewohnt die Schule über einen Anruf im Sekretariat.

 

 

Am Städtischen Gymnasium Wülfrath gelten auch weiterhin folgende Regelungen (Hygienekonzept):

1. Organisatorische Maßnahmen

Ausschluss von Schülerinnen und Schülern mit Symptomen

  • Personen mit Symptomen für eine Infektionserkrankungen nehmen NICHT am Unterricht teil. Haben SchülerInnen z.B. Schnupfen, so müssen sie für 24 Stunden zu Hause bleiben, die Eltern informieren das Sekretariat. Die SchülerInnen können anschließend wieder in die Schule kommen, wenn keine weiteren Symptome hinzukommen. Anderenfalls ist ein Arztbesuch unumgänglich.

Händedesinfektionsmittel

  • Händedesinfektionsmittel wird an bestimmten Stellen von der Schule zur Verfügung gestellt. Wir empfehlen aber, dass die SchülerInnen eigene kleine Portionen Händedesinfektionsmittel bei sich führen.

Betreten des Verwaltungstraktes

  • Der Zutritt zum Verwaltungstrakt ist nur einzeln und in nur in dringenden Fällen mit Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) gestattet.

Betreten / Verlassen des Schulgebäudes bzw. der Unterrichtsräume

  • Innerhalb und außerhalb der Unterrichtsräume, also auf dem gesamten Schulgelände ist das Tragen einer MNB verpflichtend. Ausnahmen siehe unten (Regelungen für den Unterricht). Benutzte MNB dürfen nicht in der Schule entsorgt werden.
  • Das Schulgebäude wird durch die SchülerInnen erst um 07:55 Uhr (Gong) betreten.
  • Die SchülerInnen der Jahrgänge 5-8 betreten (zur ersten Stunde) und verlassen das Schulgebäude (nach Unterrichtsschluss) ausschließlich über den Haupteingang, die SchülerInnen der Jahrgänge 9 – Q2 nutzen ausschließlich die Zugänge über den großen Pausenhof.
  • Nach Eintritt in das Gebäude wird unmittelbar der entsprechende Unterrichtsraum aufgesucht (Ausnahme Fachräume). Ein Aufenthalt im Schulgebäude ist nicht gestattet.
  • Auf allen Wegen (auch in Treppenhäusern oder auf Gängen) wird immer nur auf der rechten Seite gegangen.
  • Stark genutzte Stellen wie Türklinken oder Griffe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (ggf. mit Ellenbogen betätigen).
  • Das Schulgelände ist nach Unterrichtsschluss umgehend zu verlassen.

Regelungen für den Unterricht

  • Auf die besondere Bedeutung des pünktlichen Unterrichtbeginns ist dringend zu achten.
  • Auch im Unterricht ist eine Mundnasenbedeckung (MNB) durchgehend zu tragen. Mögliche Ausnahmen sind: Sportunterricht, Prüfungssituationen und besondere pädagogische unterrichtliche Situationen nach Entscheidung der Fachlehrkraft.
  • Die Lehrkräfte tragen eine MNB, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht einhalten können.
  • Die Sitzordnung wird durch die Klassenlehrkräfte bzw. die Fachlehrkräfte festgelegt und beibehalten. Sie muss dokumentiert sein, im Klassenraum auf dem Lehrerpult ausliegen und auf Nachfrage der Schulleitung vorgelegt werden können (Nachverfolgbarkeit).
  • Arbeitsmaterialien, Stifte etc. sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 20 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.
  • Nach dem Unterricht müssen die Fenster wieder geschlossen werden!
  • Die Klassenraumtüren bleiben grundsätzlich geöffnet; der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet.

Pausengestaltung

  • Der Verzehr von Lebensmitteln ist nur noch in den „großen“ Pausen zwischen 2. und 3. sowie 4. und 5. Std und in der Mittagspause möglich. Die Eltern achten daher darauf, dass die Kinder vor dem Schulbesuch ein Frühstück zu sich nehmen.
  • Vor dem Verzehr von Lebensmitteln ist eine Händereinigung oder -desinfektion zwingend erforderlich.
  • Aufenthaltsort für die Jahrgänge 5 – 6 ist der Aschenplatz, für die Jahrgänge 7 – 9 der große Schulhof und für die Jahrgänge EF – Q2 der Schulhof vor dem Sekretariat sowie der Schukigarten.
  • Bei Regen haben alle SchülerInnen die Möglichkeit, sich im Forum oder auf der Ebene Höhe Silentium aufzuhalten.
  • Die Schülerbücherei kann nicht als Aufenthaltsort (Lesepause) genutzt werden. Bücher können aber ausgeliehen werden, bis auf Weiteres aber nur an einem Tag in der Woche. Der Zugang ist gesondert geregelt, es dürfen sich maximal 10 SchülerInnen gleichzeitig in der Bücherei aufhalten.

2. Hygieneausstattungen und -maßnahmen

Hygiene in den Unterrichts- und Fachräumen

  • Alle Klassen- und Fachräume sind mit Flüssigseife und Einmalhandtuchpapier ausgestattet.
  • Die Informatikräume werden mit zusätzlichen Desinfektionsmittelspendern ausgestattet.

Hygiene in den Sanitäranlagen

  • Alle Waschplätze sind mit Flüssigseife und Einmalhandtuchpapier ausgestattet.
  • Um eine Ansammlung im Waschraum zu verhindern, wird eine Aufsichtsverstärkung eingesetzt.

 

 

Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung dieser Regelungen, indem Sie sie mit Ihren Kindern besprechen – vielen Dank!!!