Aktuelles

Regelungen für das Schuljahr 2021/22 – Stand: 25.04.2022

Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

die Maskenpflicht ist seit dem 4. April aufgehoben. Nach den Osterferien gibt es keine anlasslosen Tests mehr.

So ist für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler das Tragen einer Maske in Schulen seit dem 4. April nicht mehr verpflichtend. Es gibt kein Verbot, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es bleibt jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen in den Schulen nicht wieder aufgenommen.

Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)

Die ab dem 05. Mai 2022 geltende CoronaTestQuarantäneVO sieht eine Isolierung bei Personen vor, bei denen der Verdacht oder der Nachweis einer Infektion besteht (§ 8). Im Übrigen gilt die Empfehlung für Kontaktpersonen, für 5 Tage enge Kontakte mit anderen Personen zu vermeiden (§ 11 Abs. 1).

 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Masken, Impfungen, Infektionsschutz, Quarantäne und Hygiene an Schulen in NRW.

Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Infektionsfälle und der Quarantänefälle stark zunehmen werden, wohingegen die Zeiten der Abwesenheit kürzer werden. Die Ausstattung der SchülerInnen mit Arbeitsmaterial daher soll in Zukunft durch die betroffenen Kinder selber organisiert werden, indem sie sich bei MitschülerInnen über Unterrichtsinhalte informieren und sich Arbeitsblätter digital (z.B. über Teams) zustellen lassen, so wie bei anderen Absenzen auch.

Weiterhin gilt an unserer Schule:

Die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln werden weiterhin konsequent umgesetzt.

In den Pausen, welche außer bei heftigem Regen außerhalb des Gebäudes verbracht werden gilt es, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Das Betreten der Schule erfolgt für die Jahrgänge 5 – 8 über den Haupteingang neben dem Sekretariat und für die Jahrgänge 9 – Q1 über den großen Schulhof.

Die Pausenaufenthaltsflächen sind für die Jahrgänge 5 – 9 der große Schulhof und für die Jahrgänge EF und Q1 der Hof vor dem Haupteingang.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Busch und Stefanie Reuter